entsprechend § 10 Abs. 2 der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels weiterhin nicht gestattet. Übernachtungen sind nur noch „zu notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel aus Anlass von Dienst- oder Geschäftsreisen zulässig“. Für geschäftsreisende Hotelgäste haben unsere Restaurants geöffnet, für andere Gäste bleiben die Restaurants vorerst geschlossen (§ 10 Abs. I Nr. 2).
In unserem VITAL SPA gelten entsprechend der Verordnung (§ 10 Abs. I, Nr. 8) verschiedene Einschränkungen. Kosmetikanwendungen sind mit tagesaktuellem, negativem Schnelltest wieder gestattet. Kosmetikanwendungen, bei denen durchweg eine medizinische Maske getragen wird sind ohne Schnelltest möglich. Im Fitnessbereich können exklusive, einstündige Trainingszeiten gebucht werden.
Dringend notwendige Geschäftsmeetings sind erlaubt. Tagungsgäste können am Buffet teilnehmen oder im Restaurant speisen. Für Hotelgäste ist wieder Roomservice möglich.
Unser Ostertaxi bringt den Restaurant-Genuss gern zu Ihnen nach Hause.
Unsere Tennis-, Badminton- und Squashplätze sind aktuell geöffnet. Neben Einzeln sind auch Doppelspiele mit Spielern aus max. 2 Haushalten wieder gestattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis – und bleiben Sie gesund!