ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern sowie Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für sämtliche hiermit in Verbindung stehenden weiteren Leistungen des Hotels für den Kunden.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Sämtliche Angebote des Hotels sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande.
2. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Sofern der Kunde den Namen des Hotels für Einladungen für Verkaufsveranstaltungen oder Vorstellungsgespräche nutzen will, ist hierfür eine vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels erforderlich.
4. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentliche niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind bei Absprachen mit dem Hotel und bei Zahlung, eines gesondert zu vereinbarenden Korkgeldes bzw. Servicekosten möglich.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
1. Das Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten weiteren Leistungen zu erbringen. Sofern keine anderweitigen Regelungen zwischen den Parteien getroffen wurden, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten. In Fällen, in denen eine bestimmte Räumlichkeit vertraglich vereinbart wurde, bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes, wenn der vereinbarte Raum ausnahmsweise nicht verfügbar sein sollte.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Überlassung der Räumlichkeiten sowie die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die hierfür vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie weiteren Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Bettensteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung sofort und ohne Abzug zu erfolgen.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss mit dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu vereinbaren. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden einzelvertraglich in Textform vereinbart.
6. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen, sowie Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegenüber der Forderung des Hotels aufrechnen.
7. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
8. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.
IV. Stornierung bzw. Rücktritt des Kunden
1. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn dieses vorher schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
2. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart und besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder ist ein solches bereits erloschen, so steht dem Hotel weiterhin der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen zu. Hierbei hat sich das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räumlichkeiten sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Abhängig von dem Zeitpunkt der Stornierung bleibt dabei folgender Anspruch des Hotels bestehen:
a.) Jede Um- und Abbestellungen von gebuchten Zimmern / Funktionsräumen / Pauschalarrangements / Tagungspauschalen muss dem Hotel fristgerecht und schriftlich durch den Vertragspartner zugesendet werden. Es gelten folgende Stornierungsfristen: Verträge 0-50 Roomnights / Teilnehmer:
-bis 50 Tage vor Beginn / Anreise 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
-bis 30 Tage vor Beginn / Anreise 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
-bis 14 Tage vor Beginn / Anreise 10% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
Bei Reduzierungen darüber hinaus und nach Ablauf der zuvor genannten Fristen berechnen wir
-49 bis 6 Tage vor Beginn / Anreise 90% der vereinbarten Vergütung
-5 bis 0 Tage vor Beginn / Anreise oder bei NoShow 100% der vereinbarten Vergütung Verträge 51-150 Roomnights / Teilnehmer:
-bis 100 Tage vor Beginn / Anreise 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
-bis 60 Tage vor Beginn / Anreise 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
-bis 30 Tage vor Beginn / Anreise 10% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
Bei Reduzierungen darüber hinaus und nach Ablauf der zuvor genannten Fristen berechnen wir
-99 bis 6 Tage vor Beginn / Anreise 90% der vereinbarten Vergütung
-5 bis 0 Tage vor Beginn / Anreise oder bei NoShow 100% der vereinbarten Vergütung Verträge ab 151 Roomnights / Teilnehmer:
-bis 150 Tage vor Beginn / Anreise 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
-bis 100 Tage vor Beginn / Anreise 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
-bis 50 Tage vor Beginn / Anreise 10% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens
Bei Reduzierungen darüber hinaus und nach Ablauf der zuvor genannten Fristen berechnen wir
-149 bis 6 Tage vor Beginn / Anreise 90% der vereinbarten Vergütung
-5 bis 0 Tage vor Beginn / Anreise oder bei NoShow 100% der vereinbarten Vergütung
b.) Handelt es sich bei der gebuchten Leistung lediglich um individuelle Übernachtungen, dann gelten die Stornierungsbedingungen laut gewählter Buchungsform und Reservierungsbestätigung.
3. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen kein oder ein niedrigerer Schaden, als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
4. Bei Umschreibungen von Rechnungen, die nicht in der Verantwortung des Hotels liegen, kann das Hotel eine Bearbeitungsgebühr von 29.00 EUR pro 15 Minuten Tätigkeit in Rechnung stellen.
V. Weitere Verpflichtungen des Kunden
1. Bei Gruppenbuchungen für Übernachtungen ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel spätestens 14 Tage vor Anreise der Gruppe eine Teilnehmerliste zu übersenden.
2. Bei Gruppenbuchungen von gemeinsamen Essen (Menüs und Buffets) muss der Kunde dem Hotel 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Kunden vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.
3. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Anmeldungen von Veranstaltungen mit Musikdarbietungen bei der GEMA (Bezirk Hannover) anzumelden und die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen selbst zu tragen. Darüber hinaus trägt er etwaige Abgaben zur Künstlersozialkasse.
4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Hotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Hotels.
5.
a.) Bei der Berechnung für Leistungen, die das Hotel nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer und Speisen), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl, die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzurechnen.
b.) Bei vereinbarten Getränkepauschalen ist das Hotel berechtigt, 100 % der vereinbarten Pauschale in Rechnung zu stellen.
c.) Bei vereinbarter Technik ist das Hotel berechtigt, 100 % der vereinbarten Summe in Rechnung zu stellen.
6. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl, der Teilnehmer, der Leistung des Hotels oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und das Hotel dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das Hotel für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebung zu vertreten.
VI. Rücktritt des Hotels
1. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde eine vereinbarte oder veranlagte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet hat.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß gegen Ziffer V. vorliegt.
3. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz des Kunden.
VII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
1. Das Anbringen von Präsentationsmaterialien oder sonstigen Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sollte das Anbringen oder die Nutzung von Dekorations- oder Präsentationsmaterial vertraglich vereinbart sein, so garantiert der Kunde, dass das entsprechende Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht und keine Schäden hinterlässt. Das Hotel kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und / oder Informationsmaterial, Dekorationsmittel sowie sonstige Präsentationsprodukte auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.
3. Der Kunde hat die Instandsetzungskosten für Schäden an und in Seminarräumen, Beklebungen sowie sonstige Beschädigungen zu tragen.
VIII. Haftung
1. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet das Hotel für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sind.
2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet war. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an Gebäude oder Inventar, welches durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erklärt werden. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt Deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingugen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 03 / 2026