entsprechend § 10 Abs. 2 der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels bis zum 31.01.2021 nicht mehr gestattet. Übernachtungen sind nur noch „zu notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel aus Anlass von Dienst- oder Geschäftsreisen zulässig“. Auch unsere Restaurants (§ 10 Abs. I Nr. 2) sowie das VITAL SPA sind entsprechend der Verordnung (§ 10 Abs. I, Nr. 8, Nr. 9) aktuell geschlossen.
Dringend notwendige Geschäftsmeetings sind erlaubt, dazu dürfen wir allerdings nur kleine Snacks im Raum anbieten.
Unser Gänsetaxi und Fondue-Flitzer bringt den Restaurant-Genuss gern zu Ihnen nach Hause.
Unsere Tennis-, Badminton- und Squashplätze sind aktuell geöffnet. Erlaubt sind hier Einzelspiele mit Spielern aus max. 2 Haushalten, Doppelspiele nur mit Spielern aus einem Haushalt.
Wir bitten um Ihr Verständnis – und bleiben Sie gesund!